Aktuelles


Hier finden Sie die aktuellen Neuigkeiten in Kurzfassung. Detailliertere Informationen sind in den Elternbriefen über Schulmanager enthalten.


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21.04.2022

Umgang mit Infektionsfällen im Schulbereich

Nachdem die Omikron-Welle ihren Gipfel überschritten hat, wurden die Isolations- und Quarantäneregelungen angepasst.
Neu ist, dass die Dauer der Isolation verkürzt bzw. vereinheitlicht wurde:
- Eine positiv getestete Person ist grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die positive Testung bekannt wurde (nicht mehr Symptombeginn).
- Die Isolation endet dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
- Liegt an Tag fünf der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
- Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
Schülerinnen und Schüler können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation.

Weiterhin gibt es auch keine verpflichtende Quarantäne mehr für Kontaktpersonen. Diese besuchen regulär die Schule. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) kann ggf. abweichende Einzelfallanordnungen treffen.



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